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   BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12   

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https://dejure.org/2012,6526
BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12 (https://dejure.org/2012,6526)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12 (https://dejure.org/2012,6526)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 4/12 (https://dejure.org/2012,6526)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 113 Abs 1 VwGO
    Rechtsanwaltszulassung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Rückwirkung von Gesetzen auf eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung i.R.e. Verfahrens über Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • Anwaltsblatt

    § 14 BRAO, § 113 VwGO
    Zulassungswiderruf: Kein Nachlegen im Gerichtsverfahren

  • rewis.io

    Rechtsanwaltszulassung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Rückwirkung von Gesetzen auf eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung i.R.e. Verfahrens über Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2012, 553
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Rückwirkung von Gesetzen entwickelten Grundsätze sind auf eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 84, 212, 227; 122, 248, 277 f.; BVerfG, NVwZ 2005, 81, 82; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07, juris Rn. 29 f.).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
    Soweit im Zusammenhang mit einer solchen Änderung in der Rechtsprechung auch Vertrauensgesichtspunkte diskutiert worden sind (BVerfG aaO; siehe auch BVerfGE 74, 129, 155 ff.; BGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95, BGHZ 132, 119, 129 ff.; BAG, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 2 AZR 15/06, juris Rn. 9 ff.), spielen diese im Falle des Klägers keine Rolle.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Rückwirkung von Gesetzen entwickelten Grundsätze sind auf eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 84, 212, 227; 122, 248, 277 f.; BVerfG, NVwZ 2005, 81, 82; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07, juris Rn. 29 f.).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
    Soweit im Zusammenhang mit einer solchen Änderung in der Rechtsprechung auch Vertrauensgesichtspunkte diskutiert worden sind (BVerfG aaO; siehe auch BVerfGE 74, 129, 155 ff.; BGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95, BGHZ 132, 119, 129 ff.; BAG, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 2 AZR 15/06, juris Rn. 9 ff.), spielen diese im Falle des Klägers keine Rolle.
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Rückwirkung von Gesetzen entwickelten Grundsätze sind auf eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 84, 212, 227; 122, 248, 277 f.; BVerfG, NVwZ 2005, 81, 82; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07, juris Rn. 29 f.).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist nach der mit Wirkung ab 1. September 2009 erfolgten Änderung des Verfahrensrechts allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BRAK-Mitt. 2011, 246 Rn. 9 ff., für BGHZ vorgesehen).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 15/06

    Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
    Soweit im Zusammenhang mit einer solchen Änderung in der Rechtsprechung auch Vertrauensgesichtspunkte diskutiert worden sind (BVerfG aaO; siehe auch BVerfGE 74, 129, 155 ff.; BGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95, BGHZ 132, 119, 129 ff.; BAG, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 2 AZR 15/06, juris Rn. 9 ff.), spielen diese im Falle des Klägers keine Rolle.
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
    Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Rückwirkung von Gesetzen entwickelten Grundsätze sind auf eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 84, 212, 227; 122, 248, 277 f.; BVerfG, NVwZ 2005, 81, 82; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07, juris Rn. 29 f.).
  • BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 27/09

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall: Wiederherstellung

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
    Im Fall eines Insolvenzverfahrens können die Vermögensverhältnisse erst dann wieder als geordnet angesehen werden, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, juris Rn. 8; siehe auch Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, juris Rn. 15 und 16. September 2011 - AnwZ (Brfg) 26/11, juris Rn. 7).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 20/11

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12
    Im Fall eines Insolvenzverfahrens können die Vermögensverhältnisse erst dann wieder als geordnet angesehen werden, wenn dem Schuldner entweder durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Restschuldbefreiung angekündigt wurde (§ 291 InsO) oder ein vom Insolvenzgericht bestätigter Insolvenzplan (§ 248 InsO) oder angenommener Schuldenbereinigungsplan (§ 308 InsO) vorliegt, bei dessen Erfüllung der Schuldner von seinen übrigen Forderungen gegenüber den Gläubigern befreit wird (vgl. nur Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 20/11, juris Rn. 8; siehe auch Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 27/09, juris Rn. 15 und 16. September 2011 - AnwZ (Brfg) 26/11, juris Rn. 7).
  • BGH, 16.12.2011 - AnwZ (B) 4/11

    Versäumung der Antragsbegründungsfrist i.R.e. Widerrufs der Zulassung zur

  • BGH, 23.02.2011 - AnwZ (Brfg) 4/10

    Kostentragungspflicht nach billigem Ermessen

  • BGH, 16.09.2011 - AnwZ (Brfg) 26/11

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der

  • BGH, 22.09.2015 - AnwZ (Brfg) 44/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Anspruch eines Rechtsanwalts auf Überlassung eines in

    Daher müssen die aus Sicht des Antragstellers in Betracht kommenden Zulassungsgründe im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO benannt und hinreichend erläutert, d.h. die Voraussetzungen des geltend gemachten Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 4/12, AnwBl. 2012, 553 Rn. 2 und vom 23. Februar 2011 - AnwZ (Brfg) 4/10, juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.2013 - AnwZ (Brfg) 44/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen begründeter Vermutung des

    Denn im Hinblick auf die mit Wirkung zum 1. September 2009 erfolgte Änderung des Verfahrensrechts ist eine nachträgliche Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Rechtsanwalts nicht im Anfechtungsprozess über einen Zulassungswiderruf zu berücksichtigen; die Beurteilung solcher Entwicklungen ist vielmehr einem gesonderten Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 4/12, AnwBl. 2012, 553 Rn. 3).
  • BGH, 09.06.2015 - AnwZ (Brfg) 16/15

    Die Insolvenz des Rechtsanwalts

    Daher müssen die aus Sicht des Antragstellers in Betracht kommenden Zulassungsgründe im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO benannt und hinreichend erläutert, d. h. die Voraussetzungen des geltend gemachten Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 4/12, AnwBl. 2012, 553 Rn. 2 und vom 23. Februar 2011 - AnwZ (Brfg) 4/10, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 25.01.2019 - AnwZ (Brfg) 21/18

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Nachdem seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zuvor wegen Vermögensverfalls (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) widerrufen worden war (siehe hierzu Senatsbeschluss vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 4/12, AnwBl. 2012, 553), ließ die Beklagte ihn am 11. Juni 2012 wieder zur Rechtsanwaltschaft zu.
  • BGH, 28.09.2015 - AnwZ (Brfg) 23/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Daher müssen die aus Sicht des Antragstellers in Betracht kommenden Zulassungsgründe im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO benannt und hinreichend erläutert, d. h. die Voraussetzungen des geltend gemachten Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 4/12, AnwBl. 2012, 553 Rn. 2 und vom 23. Februar 2011 - AnwZ (Brfg) 4/10, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 27.11.2014 - AnwZ (Brfg) 41/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltens der

    Daher müssen die aus Sicht des Antragstellers in Betracht kommenden Zulassungsgründe im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO benannt und hinreichend erläutert, d. h. die Voraussetzungen des geltend gemachten Zulassungsgrundes substantiiert dargelegt werden (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 4/12, AnwBl. 2012, 553 Rn. 2 und vom 23. Februar 2011 - AnwZ (Brfg) 4/10, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 17.12.2013 - AnwZ (Brfg) 66/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei eingeleiteten

    Der Anwaltsgerichtshof hat zutreffend festgestellt, dass der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids vom 8. Oktober 2012 (vgl. eingehend Senatsbeschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 9 ff.; ferner Senatsbeschluss vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 4/12, AnwBl. 2012, 553 Rn. 3) in Vermögensverfall (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO) geraten war.
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